Nicht jeder kann ein STRATA®-Kleidungsstück herstellen.
Für unsere Kunden und unser Qualitätsversprechen ist die Qualität der Verarbeitung von entscheidender Bedeutung:
Lebenslange Produktgarantie gegen fehlerhafte Verarbeitung*.
STRATA®-Produkte werden an mehreren strategischen Standorten hergestellt – Osteuropa und das Vereinigte Königreich produzieren für Europa und Amerika, und Indien produziert für die AMEA-Region.
Jede STRATA®-Produktionsstätte ist nach ISO 9001 zertifiziert und wird danach auditiertBehalten Sie unsere prestigeträchtige Akkreditierung gemäß Artikel 11B bei, einer Richtlinie der PSA-Richtlinie (89/686/EWG).
Die PSA-Richtlinie – offiziell bekannt als Richtlinie 89/686/EWG des Europäischen Rates über persönliche Schutzausrüstung – ist die Grundlage, auf der Hersteller von PSA berechtigt sind, das CE-Zeichen an ihren Produkten anzubringen.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) wird in der Richtlinie als jedes Gerät oder Gerät definiert, das dazu bestimmt ist, von einer Person zum Schutz vor einer oder mehreren Gesundheits- und Sicherheitsrisiken bei der Ausführung der Tätigkeiten des Benutzers getragen oder gehalten zu werden. Damit PSA in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) rechtmäßig in Verkehr gebracht werden darf, muss sie das CE-Zeichen tragen. Es muss auf dem Produkt angebracht sein oder, wenn es sich um einen sehr kleinen Artikel handelt, muss es auf der Verpackung sichtbar sein. Für bestimmte PSA-Kategorien wie Störlichtbogenschutzkleidung und PSA muss der Hersteller bei einer benannten Stelle eine EG-Baumusterprüfung der PSA beantragen. Daran schließen sich in manchen Fällen Elemente der Qualitätskontrolle an.
Die Richtlinie sieht drei Kategorien von PSA vor: einfache (Kategorie I), mittlere (Kategorie II) und komplexe (Kategorie III). PSA für Lichtbogenüberschläge fällt in die Kategorie „Komplex“, wohingegen flammhemmende PSA in der mittleren Kategorie angesiedelt ist. Für komplexe PSA-Artikel gibt es drei Prüfungsstufen:
- Artikel 10, Baumusterprüfung.
- Artikel 11.A, Grundlegende Produktkontrolle.
- Artikel 11.B, Vollständige Qualitätskontrolle (Daran hält sich STRATA®).